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Überschuldung: Insolvenzantragspflicht bei negativer Prognose!

Nach §§ 19 Absatz 2, Satz 1, 15a Absatz 1, Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO) löst die Überschuldung einer juristischen Person nach wie vor eine Insolvenzantragspflicht aus. Ein aktuelles Fall-Beispiel für den „Ärger“, den die Überschuldung als Thema verursachen kann, ist die Insolvenz der Solar World AG. Diese musste im Jahr 2017 Insolvenz beantragen. Eine Auffanggesellschaft musste bereits im März 2018 erneut Insolvenz beantragen. Anfang 2023 – also ca. 5 Jahre nach den Insolvenzereignissen – wurde aufgrund einer mündlichen Verhandlung vor dem LG Bonn bekannt, dass der Insolvenzverwalter rd. 731 Mio. € von den vormaligen Geschäftsleitern wegen verkannter Überschuldung verlangt. Der Fall zeigt, dass sich Geschäftsleiter und Berater oft…

Überschuldung: Insolvenzantragspflicht bei negativer Prognose!

Nach §§ 19 Absatz 2, Satz 1, 15a Absatz 1, Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO) löst die Überschuldung einer juristischen Person nach wie vor eine Insolvenzantragspflicht aus. Ein aktuelles Fall-Beispiel für den „Ärger“, den die Überschuldung als Thema verursachen kann, ist die Insolvenz der Solar World AG. Diese musste im Jahr 2017 Insolvenz beantragen. Eine Auffanggesellschaft musste bereits im März 2018 erneut Insolvenz beantragen. Anfang 2023 – also ca. 5 Jahre nach den Insolvenzereignissen – wurde aufgrund einer mündlichen Verhandlung vor dem LG Bonn bekannt, dass der Insolvenzverwalter rd. 731 Mio. € von den vormaligen Geschäftsleitern wegen verkannter Überschuldung verlangt. Der Fall zeigt, dass sich Geschäftsleiter und Berater oft…