Verträge im Interim Management aktualisiert

Exklusiv für DDIM Mitglieder verfügbar

Die DDIM hat 2016 erstmalig den Mitgliedern Musterverträge im Interim Management an die Hand gegeben, die durch den Assoziierten DDIM Partner, die Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, erarbeitet wurden. Seit dieser Erstauflage sind mittlerweile vier Jahre vergangen und es ist an der Zeit, die Vertragsmuster zu aktualisieren. Innerhalb dieses Zeitraums haben sich die Muster in der Praxis bewährt.

Die aktualisierte und kommentierte Sammlung an Vertragsmustern soll allen mit Interim Management Beteiligten, insbesondere Interim Managern, Providern und Unternehmen, als Anregung für ihre Vertragsgestaltung dienen. An den vorliegenden Vertragsmustern wurde auf Basis intensiver Recherchen, der aktuellen Rechtsprechung und jahrelanger praktischer Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Interim Managern und Providern wie auch Unternehmen mit größter Sorgfalt gearbeitet. Vertragsmuster ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Im geschützten Bereich der DDIM Homepage, der ausschließlich den Mitgliedern zur Verfügung steht, sind ab sofort folgende Verträge zum Download verfügbar:

  1. Das Muster eines Interim Management-Vertra­ges zwischen Manager und Unternehmen als „long-version“. (Ver­tragsmuster 1)
  2. Eine „short-version“ des Vertrages zwischen Manager und Unternehmen für einfach gelagerte Fälle. (Ver­tragsmuster 2)
  3. Verträge mit der Zwi­schen­schaltung eines „Providers“. Dabei wird zunächst das soge­nannte „Holländische Modell“ übernommen.
    1. Vertrag zwischen Interim-Manager und dem Provider, einen sogenannten Providervertrag (Ver­tragsmuster 3)
    2. Kundenvertrag zwischen Provider und Unternehmen. (Ver­tragsmuster 4)
  4. Vertrag im „Angelsächsischen Providermodell“ (Provider vermittelt direkten Abschluss zwischen IM und Kunde) (Vertragsmuster 5)
  5. Eine Ver­traulichkeitsvereinbarung (Ver­tragsmuster 6).

Die Vertragsmuster erfolgen nicht aus der Perspektive lediglich von Interim Managern oder Providern, sondern sollen einen Ansatzpunkt darstellen, „faire“ Verträge abzuschließen. Es versteht sich von selbst, dass das Copyright dieser Vertragsmuster bei dem Verfasser verbleibt.