Die Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeiten im Rahmen des § 61 InsO

Ein Beitrag von Kongressreferent Dr. Benjamin Webel, Richter am Amtsgericht Ulm und dort Leiter der Insolvenzabteilung

Eine umfassende Monografie zu § 61 InsO und weiteren Haftungsfragen

Seit Einführung der Insolvenzordnung besteht für den Insolvenzverwalter bei Begründung einer Masseverbindlichkeit das Risiko einer Haftung aus § 61 InsO. Diese Norm birgt einige bislang im Wesentlichen nicht geklärte Probleme.

In diesem Buch untersucht der renommierte Insolvenzrechtler Dr. Benjamin Webel viele dieser Fragestellungen und ordnet § 61 InsO in das allgemeine Haftungssystem des Zivilrechts ein. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der aktuellsten Reformen auf § 61 InsO dargestellt. Vielfältige Fragen zu den Tatbestandsmerkmalen des § 61 InsO werden geklärt, z. B.

  • Welche Abgrenzung zu weiteren Haftungstatbeständen gibt es?
  • Wann steht ein Ausfallschaden fest?
  • Wie ist der Verschuldensmaßstab zu bestimmen?
  • Welche Anforderungen sind an eine erfolgreiche Exkulpation mittels
    Liquiditätsrechnungen zu stellen?

Dr. Benjamin Webel ist seit 2010 Richter am Amtsgericht Ulm und dort Leiter der Insolvenzabteilung. Hier war er u. a. schon für einige Großverfahren (beispielsweise der Drogerie- und der Solarbranche) zuständig. Er lehrte viele Jahre an der Hochschule für Wirtschaft in Geislingen und ist ein vielgefragter Fachreferent bei zahlreichen insolvenzrechtlichen Kongressen und Tagungen.  Daneben ist er Mitautor zahlreicher Kompendien, juristischer Handbücher und
juristischer Kommentare.

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Dr. Benjamin Webel trat 2006 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Absolvierung verschiedener Stationen der Justiz im OLG-Bezirk Stuttgart ist er seit 2010 Richter am Amtsgericht Ulm und dort Leiter der Insolvenzabteilung, wo er unter anderem für Großverfahren wie „Schlecker“- und „Centrotherm“ zuständig war.

2008 promovierte er zum Thema “Die Haftung des Insolvenzverwalters gem. § 61 InsO“. Herr Dr. Webel lehrte bis 2022 an der Hochschule für Wirtschaft in Geislingen im Masterstudiengang „Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement“, an der „Deutschen Richterakademie“ und hat insolvenzrechtliche Fachbeiträge veröffentlicht und ist bei zahlreichen insolvenzrechtlichen Fachtagungen in Erscheinung getreten. Er befasst sich intensiv mit restrukturierungsrechtlichen Fragestellungen rund um das StaRUG.

Darüber hinaus ist er Mitautor des Kommentars zur InsO „Graf-Schlicker“, dem Großkommentar Kübler/Bork/Prütting, des Werks „Kommunale Forderungen in der Insolvenz“, dem „Handbuch zum Insolvenzplan“ von Brünkmanns/Thole sowie im Kommentar zum StaRUG von Nerlich/Römermann.