Neues Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)

Stellungnahme der DDIM zum Referentenentwurf
Autor: Harald H. Meyer, DDIM Vorstand

Die DDIM e.V. sieht in dem neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) einen wichtigen Fortschritt für die Restrukturierung von Unternehmen sowie klar positive Wirkungen für die deutsche Wirtschaft. Ebenso begrüßen wir ein Inkrafttreten und damit die Nutzung der neuen Möglichkeiten schon ab Januar 2021.

Allerdings wünschen wir uns dringend Ergänzungen und Anpassungen in wichtigen Bereichen:

  • für die Aufgabe des Restrukturierungsmanagers, der bereits heute die eigentliche Last der Restrukturierung trägt (z.B. als CRO)
  • und für die Abgrenzung von Restruktrierungsbeauftragten zu Insolvenzverwaltern – hier müssen Interessenskonflikte vermieden werden

Der vorliegende Referentenentwurf hat sich von dem Ziel leiten lassen, das Insolvenzrecht zu ergänzen und mit dem neu zu schaffenden Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen zu einem insgesamt stimmigen Rechtsrahmen für die Unternehmenssanierung zusammenzufügen. Durch dieses Gesetz wird ein weitreichendes, auf den Ausgleich von Schuldner- und Gläubiger – Interessen bedachtes und überwachtes System installiert; mit dem damit verbundenen Instrumentarium können bestehende Rechtsverhältnisse im Sinne des Restrukturierungsplans gestaltet werden; es werden dem Unternehmen heute noch nicht verfügbare, außer-insolvenzliche Handlungsoptionen an die Hand gegeben werden, die es ermöglichen, für den Zweck der Umsetzung von Restrukturierungen in die Rechte von GläubigerInnen einzugreifen.

Am 18.09.2020 übersandte das BMJV an die DDIM e.V. und andere Verbände den Referentenentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Frist für eine Stellungnahme war sehr kurzfristig – bis zum 02.10.2020 – terminiert, da dieses Gesetz bereits zum 1.1.2021 in Kraft treten soll.

Die arbeitsintensive Durcharbeitung des Gesetzentwurfs mit 247 Seiten wurde unter Federführung unseres Vorstandsmitglieds Harald H. Meyer durchgeführt. Die DDIM hat Ihre Stellungnahme und Hinweise für die Gestaltung des Gesetzes fristgemäß eingereicht.

Die DDIM e.V. sieht sich als Berufs – und Wirtschaftsverband der hochqualifizierten Interim ManagerInnen, die auf der 1. und 2. Führungsebene tätig sind. Zu dieser Gruppe zählen auch die Restrukturierungsspezialisten, die erfolgreich tausende deutsche Unternehmen restrukturiert, Arbeitsplätze gesichert und die Unternehmen zukunftsfähig gemacht haben.

Deshalb hat die DDIM in ihrer Stellungnahme intensiv auf die folgenden Aspekte hingewirkt:

  • Restrukturierungsmanager (IM´s / CRO´s) sind der Ankerpunkt und Kern des Vorgehens im Rahmen des neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) – gerade im Rahmen einer außergerichtlichen und insolvenz-abwendenden Restrukturierung.
  • Die DDIM e.V. sieht die professionelle Sanierungsgeschäftsführung als erfolgskritischen Aspekt für die Umsetzung des neuen gesetzlichen Rahmens an.
  • Da dieser Aspekt im Gesetzentwurf bislang keine Erwähnung findet, haben wir dringend vorgeschlagen, den Aspekt der operativen Restrukturierung in und mit dem Unternehmen durch nachweislich erfolgreiche Restrukturierungsexperten als Vorgabe im Gesetz zu verankern.
  • Für die Bestellung des Restrukturierungsbeauftragten wünschen wir die Ergänzung der Nennung der Berufsgruppen um Personen, die nachweislich erfolgreich strategische und operative Restrukturierungsaufgaben bewältigt haben.
  • Für die neue Funktion der Sanierungsmoderation wünschen wir ebenfalls und gerade im Fall der Sanierungsmoderation eine Person mit vergleichbarer und spezifischer Qualifikation, die nachweislich erfolgreich operative Restrukturierungsaufgaben bewältigt hat (z.B. als CRO).
  • Wir sehen einen potenziellen Interessenskonflikt darin, dass ein Restrukturierungsbeauftragter in einem anschließenden Insolvenzverfahren auch Sachwalter oder Insolvenzverwalter sein könnte. Hier besteht das erhebliche Risiko, dass ein in Insolvenzverfahren erfahrener Restrukturierungsbeauftragter einen Restrukturierungsplan für undurchführbar einstufen und möglicherweise interessensgetrieben ein Insolvenzverfahren anstreben könnte.
  • Die DDIM ist aber auch überzeugt, dass die Nutzung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen mit den von uns genannten Ergänzungen sehr positive Wirkungen für die deutsche Wirtschaft haben wird, und dieser auch umgehend nach Inkrafttreten im Januar 2021 Anwendung finden wird.

Harald H. Meyer erhielt tatkräftige Unterstützung durch die Mitglieder Christoph Deinhard, Andreas Freudsmiedl und Eckhard Hörner-Marass aus der DDIM.fachgruppe // Restrukturierung und Sanierung.

Über den Autor

Harald H. Meyer
Nach seinen ersten beruflichen Erfahrungen im internationalen Marketing von bekannten Markenartikelunternehmen wechselte Harald Meyer (Dipl.-Kaufmann Universität Göttingen) in die Unternehmensberatung und konnte in 30 Jahren vielfältige Erfahrung in internationalen Strategie-, Restrukturierungs- und Sanierungsaufgaben für Konzerne und mittelständische Unternehmen sammeln. Seit 25 Jahren ist Harald Meyer in seinen Projekten auf der ersten Managementebene (CxO) tätig und hat dabei nachhaltige Erfolge erreicht. Seit 2002 ist er ausschließlich als Interim Manager (CRO) mit dem Schwerpunkt Restrukturierung/Sanierung tätig. Seine funktionalen Schwerpunkte liegen in den Bereichen General Management, sowie in der Linien- und Projektverantwortung für Strategie, Organisation, Prozessorganisation, Internationales Marketing und Vertrieb, F & E, Supply Chain Management, Finanzen/Controlling.