Überarbeitete Vertragsmuster im Interim Management – Was hat sich geändert?

Ein Interview mit Dr. Stefan Krüger, Rechtsanwalt der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft

Dr. Krüger, nach gut drei Jahren haben Sie die für den DDIM erstellten Vertragsmuster überarbeitet. Ist jetzt alles neu?

Da der Gesetzgeber in Bezug auf Interim Management und Scheinselbständigkeit bislang leider für keine Verbesserungen für Interim Manager, aber ebenso wenig für Provider und Unternehmen gesorgt hat, bleibt es bei der gleichen Ausgangslage, so dass wir die Verträge nicht komplett umstellen mussten. Wir haben daher vor allem Anregungen aufgenommen, die sich aus der Diskussion mit Interim Managern, Providern, Unternehmen und deren Rechtsanwälten, Rechts- und Personalabteilungen ergeben haben.

Das wären beispielsweise?

Wir haben z.B. die Regelungen zur Haftung sprachlich noch klarer gefasst. Vor allem haben wir nunmehr klargestellt, dass im Hinblick auf das Thema Scheinselbständigkeit die Verantwortung letztendlich bei dem Unternehmen liegt und dieses sicherzustellen hat, dass die vertraglichen Vereinbarungen wie Weisungsunabhängigkeit und keine Einbindung in die betriebliche Organisation auch tatsächlich eingehalten werden.

Gab es viel Feedback? Und ist das Vertragsmuster nicht eine „Herkulesaufgabe“, da Interim Manager, Provider und Unternehmen ja durchaus unterschiedliche Interessen haben?

Ja, es gab viel Feedback, auch und gerade in persönlichen Gesprächen. Dass die Interessenlage in einzelnen Punkte unterschiedlich ist, ist klar und völlig legitim. Aber unser Anspruch war und ist es, hier Verträge aus Sicht von Interim Managern und auch Providern zu erstellen, die auch praktikabel sind und von Unternehmen akzeptiert werden. Dies scheint nach den Rückmeldungen von allen Beteiligten der Fall zu sein. Von mehreren Seiten wurde uns berichtet, dass unsere Verträge ja mittlerweile Standard seien, was uns besonders freut.

Dass man sich über die eine oder andere Regelung im Einzelfall abstimmen muss, ist doch normal. Aber das gemeinsame Ziel aller Beteiligten, also nicht nur Interim Manager und Provider, sondern auch Unternehmen, ist, möglichst viel Rechtssicherheit zu haben. Daher gelingt es eigentlich immer, für alle Seiten gute Lösungen zu erzielen.

Immer?

Wie gesagt, eigentlich immer. Aber es gibt – wie überall im Leben – auch im Bereich Interim Management einige seltene Fälle, wo die Vorstellungen eines Beteiligten derart sind, dass es einfach nicht passt und es letztlich nicht zum Vertragsschluss kommt. Aber dies ist – Gott sei Dank – die absolute Ausnahme.

Hätten Sie ein Beispiel?

Wenn ein Unternehmen meint, eine Position, auf der vorher ein Arbeitnehmer saß und auf der später wieder ein Arbeitnehmer sitzen soll, übergangsweise durch einen Interim Manager zu besetzen und diesen komplett wie einen Arbeitnehmer zu behandeln, fällt es mir schwer, den Interim Manager eben nicht als Arbeitnehmer einzuordnen. Wenn dann auch noch vom Unternehmen gesagt wird, man wolle ja gerade die Sozialversicherung „sparen“ und auch kein Statusfeststellungsverfahren, ist für mich das Thema endgültig beendet.

Stichwort „nicht passen“. Gab es zu den Verträgen auch schon Rechtsstreitigkeiten?

Ja, diese gab und gibt es, aber dies ist ebenfalls die absolute Ausnahme – und das ist auch gut so. Denn Interim Management ist „people business“ und man sieht sich häufig zwei Mal im Leben. Zudem ist die Community manchmal kleiner, als man denkt. Daher versuchen wir gerade in Konfliktsituationen einvernehmliche Lösungen zu finden und nicht vor Gericht zu ziehen. Leider gibt es auch hier Ausnahmen, gerade beim Thema fristlose Kündigung. Die entsprechenden Rechtsstreite sind dann regelmäßig „unschön“. Aber selbstverständlich stehen wir auch in schweren Zeiten Interim Managern zur Seite, was natürlich genau so für Provider gilt.

Und haben sich die Verträge auch bei Rechtsstreitigkeiten „bewährt“?

Ja, was uns auch von Interim Managern zugerufen wurde, die Rechtsstreitigkeiten mit ihrem „Hausanwalt“ durchgeführt haben. Und auch in den von uns geführten Rechtsstreitigkeiten waren die Musterverträge – wenn und soweit sie denn verwendet wurden – von Vorteil.

Wann gibt es die nächste Überarbeitung?

Sollte der Gesetzgeber tätig werden, müssen Änderungen natürlich zeitnah erfolgen. Ansonsten haben wir einen Turnus von zwei bis drei Jahren mit dem DDIM abgestimmt; je nachdem, ob und welchen Änderungsbedarf es gibt.

Ist abzusehen, wann und wie der Gesetzgeber tätig wird?

Nach unserer Einschätzung leider nein. Ob es mit dem Thema „Pflichtversicherung“ in dieser Legislaturperiode (noch) klappt, halten wir mindestens für fraglich. Aber der DDIM ist mit Frau Dr. Strack exzellent in Berlin vertreten, die es geschafft hat, einen vergleichsweise kleinen Verband wie den DDIM ausgezeichnet zu positionieren, was alles andere als selbstverständlich ist.

Also werden DDIM-Mitglieder und DDIM-Partner rechtzeitig erfahren, wenn es Handlungsbedarf gibt?

Dies wird auch weiterhin der Fall sein. Hierzu sind wir als Partner des DDIM mit Frau Dr. Strack in stetem Austausch.

Und wenn es noch Fragen gibt?

DDIM-Mitglieder und DDIM-Partner können – wie auch andere Interessierte – selbstverständlich wie gewohnt bei Fragen auf uns zukommen.

Ansonsten erläutern wir die neuen Formulierungen bei dem in Zusammenarbeit mit dem DDIM veranstalteten Seminar „Chancen und Risiken in eigener Sache“, das wir speziell für Interim Manager, aber auch Provider konzipiert haben. Gerade für „Neue“ oder Personen, die überlegen, zukünftig als Interim Manager tätig zu sein, ist dies ein guter Einstieg. Neben den Verträgen und Rechtsprechung gehen wir dort vor allem auf die Praxis ein, zu der es nun einmal kein „Lehrbuch“ gibt. Für den nächsten Termin am 12.03.2020 in Düsseldorf sind auch noch Plätze frei.

Referent

Dr. Stefan Krüger Mütze Korsch DDIM

Dr. Stefan Krüger [Rechtsanwalt]
Dr. Stefan Krüger ist Partner der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Düsseldorf. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Sanierungsberatung, Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits- und Finanzierungsrecht, insbesondere Factoring und Leasing. Dr. Krüger berät zudem in allen Fragen rund um das Interim Management. Er publiziert und referiert regelmäßig zu diesen Themen.

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