Unter dem Titel „Künstliche Intelligenz als Treiber der Transformation“ fand die Jahrestagung der mittelständischen VDA Mitgliedsunternehmen statt. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) vereint mehr als 620 Hersteller und Zulieferer unter einem Dach und ist damit das Sprachrohr der gesamten Branche. Mit der Zielsetzung, den Standort und die Automotive-Zulieferer zu stärken, trafen sich alle wesentlichen CEOs und Familienunternehmer, die Top Entscheider der Automotive Branche auf ein Stell-Dich-Ein in Bonn. Auch DDIM Partner GOiNTERIM hat im Automotive und der Zulieferer Industrie einen starken Schwerpunkt und war als Aussteller mit einem Stand auf der Tagung vertreten.
Schlagwortarchiv für: Interim Management
Das 18. AIMP Jahresforum für Interim Management auf Burg Schwarzenstein bot vom 12. bis 13. April eine Plattform für aktuelle Trends und Entwicklungen in der Branche. Mit Vorträgen, Plenumsdiskussionen und Networking-Events stand das Thema „KI – Chance oder Gefahr für Interim Manager?“ im Fokus. In fünf Workshops wurden Fragen zur Rolle von KI im Recruiting und der Veränderung der Anforderungen an Interim Manager diskutiert. Ein Highlight war die Auszeichnung von DDIM Interim Manager Kay Bindel als „Interim Manager des Jahres“. Die Auszeichnung ist eine verdiente Anerkennung für die herausragende Leistung von Kay Bindel und DDIM Partner HANSE Interim. Wir gratulieren Kay Bindel herzlich zu diesem wohlverdienten Erfolg!
Die wachsende Bedeutung des Interim Managements zeigt sich deutlich in Zeiten des Fachkräftemangels und veränderter Arbeitsmarktbedingungen. Silke Burgers, Vice President Contract Talent Interim bei Robert Half für Deutschland, Frankreich und die Schweiz, beleuchtet in diesem Fachbeitrag, wie Unternehmen von der schnellen und effizienten Besetzung kritischer Positionen profitieren können. Interim Manager bieten sofortige, kompetente Unterstützung und vermeiden teure Verzögerungen. Erfahren Sie, warum Interim Management nicht nur eine kurzfristige Lösung, sondern ein strategischer Vorteil sein kann.
Der DDIM Interim Manager Peter Kuhle hat sein neuestes Fachmagazin mit dem Titel „Gemeinsam bewegen – Hausaufgaben: Technischer Service im Maschinenbau“ veröffentlicht. Die entscheidende Frage in Peter Kuhles neuem Magazin: Wie lassen sich mit Daten serviceorientierte Geschäftsmodelle entwickeln? Kuhle erklärt: „Die Rahmenbedingungen im Maschinenbau ändern sich, geprägt von Digitalisierung, Klimawandel und Künstlicher Intelligenz. Dadurch eröffnen sich aber auch neue Chancen für Maschinenbauer.“ In den Vordergrund treten laut Kuhle innovative Geschäftsmodelle, bei denen der Service eine zentrale Rolle spielt.
Die ganze Branche wirbt mit der Excellence ihrer Interim Manager. Aber was sind die Dos and Don’ts, die erwartet werden? Darüber diskutierte die Branche beim DDIM.regional in Köln. HANSE Interim Geschäftsführer Andreas Lau war als Podiumsdiskutant mit geschätzten Unternehmern, Interim Managern und Marktbegleitern zum Thema Dos and Don’ts in der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Interim Manager eingeladen. Die Beiträge waren nicht nur aufschlussreich, sondern auch wegweisend für die Praxis. Dieser Beitrag behandelt einige der Kernpunkte dieser Debatte und bietet Interessenten, Kunden wie auch Interim Managern praktische Tipps und Guidance.
Auf der Hauptversammlung der F&P AG am 7. Juni 2024 wurden bedeutende personelle Veränderungen und innovative strategische Maßnahmen beschlossen, die das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Sozietät weiter stärken sollen. Unter der neuen Führung von Ulrike Tegtmeier als Aufsichtsratsvorsitzende und der Aufwertung der Bereiche Partner Recruiting sowie IT/Digitalisierung im Vorstand setzt die F&P AG auf eine zukunftsweisende digitale Strategie. Die erweiterte F&P Academy, die nun auch Kunden offensteht, und der verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz sind nur einige Highlights der neuen Ausrichtung. Lesen Sie den vollständigen Beitrag und erfahren Sie mehr über die spannenden Entwicklungen bei F&P!
Dieser Beitrag liefert spezifisches Know-how für Interim Manager, die im Bereich der Restrukturierung und Sanierung aktiv sind. Die Verwaltung von Insolvenzverfahren stellt Unternehmer, Manager und Entscheider vor zahlreiche Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Behandlung von Vermögensgegenständen geht, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. Der Fachbeitrag von Sylvia Wipperfürth bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die insolvenzspezifischen Aus- und Absonderungsrechte und zeigt, wie Sie diese gezielt nutzen können, um Ihre Gläubigerinteressen optimal zu wahren. Sylvia Wipperfürth ist Sachverständige für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht und spricht aus langjähriger Praxiserfahrung.
Insolvenzen in Eigenverwaltung stellen ein zunehmend bedeutsames Betätigungsfeld für Interimmanager dar. Diese besondere Form der Insolvenzverwaltung ermöglicht es Unternehmen, sich unter gerichtlicher Aufsicht ‚selbst zu sanieren‘ und einen Neustart zu ermöglichen. Ziel eines sanierenden Insolvenzverfahren ist es, grundsätzlich funktionierende Geschäftsmodelle zukunftsorientiert neu auszurichten und mithilfe der Instrumente, die die Insolvenzordnung bietet, wesentliche Krisenursachen zu beseitigen. Im Ergebnis können Unternehmen, die rechtzeitig diesen Weg einschlagen, erhalten werden, ohne dass es zu einem Gesellschafterwechsel kommen muss. Mehr dazu von Prof. Dr. Henning Werner, Leiter des IfUS-Instituts.
„Kann ich dir mal ein Feedback geben?“ Wer zuckt bei diesen Worten nicht zusammen? Aber warum eigentlich? Heißt es nicht auch, Feedback sei ein Geschenk? Monika Frenker, Senior-Teamleiterin in der Personalentwicklung von Hays, berichtet von ihren Erfahrungen und gibt Tipps für den konstruktiven Umgang mit dem Thema Feedback – für Gebende und Empfangende: Vor einigen Jahren hatte ich einen Chef, der freitags gerne durch die Büros seiner Mitarbeitenden lief und allen zurief: „Danke, das war wieder eine tolle Woche!“ Was im ersten Moment wie ein gutes Feedback klingt, bekam für mich schnell einen faden Beigeschmack. Warum? Weil dieses Feedback zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht war.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die ESG-Berichtspflicht auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Umsatz von 40 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro. Dies stellt KMU vor neue Herausforderungen, bietet aber auch große Chancen. Durch die Umsetzung der ESG-Prinzipien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) können KMU ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, Zugang zu neuen Märkten und Finanzierungsquellen erhalten und nachhaltiges Wachstum fördern. Dieser Artikel beleuchtet diese Aspekte und gibt praktische Tipps zur Umsetzung in Zusammenarbeit mit erfahrenen ESG-Interim-ManagerInnen.
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