Schlagwortarchiv für: DACH

Dieser Beitrag liefert spezifisches Know-how für Interim Manager, die im Bereich der Restrukturierung und Sanierung aktiv sind. Die Verwaltung von Insolvenzverfahren stellt Unternehmer, Manager und Entscheider vor zahlreiche Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Behandlung von Vermögensgegenständen geht, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. Der Fachbeitrag von Sylvia Wipperfürth bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die insolvenzspezifischen Aus- und Absonderungsrechte und zeigt, wie Sie diese gezielt nutzen können, um Ihre Gläubigerinteressen optimal zu wahren. Sylvia Wipperfürth ist Sachverständige für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht und spricht aus langjähriger Praxiserfahrung.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die ESG-Berichtspflicht auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Umsatz von 40 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro. Dies stellt KMU vor neue Herausforderungen, bietet aber auch große Chancen. Durch die Umsetzung der ESG-Prinzipien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) können KMU ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, Zugang zu neuen Märkten und Finanzierungsquellen erhalten und nachhaltiges Wachstum fördern. Dieser Artikel beleuchtet diese Aspekte und gibt praktische Tipps zur Umsetzung in Zusammenarbeit mit erfahrenen ESG-Interim-ManagerInnen.

Impulsvortrag bei DDIM.lokal // Hamburg: Der Markt an Weiterqualifizierungsangeboten für Executive Interim Manager ist groß. Berechtigt stellt sich daher die Frage, welchen Mehrwert Zertifizierungslehrgänge bringen und für wen. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kitchen Talk“ – ein Spezialformat der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management (DDIM) – fand am 25. April 2024 ein Treffen mit lokalen Interim Managerinnen und Interim Managern im Schanzenviertel im Hay Loft in Hamburg statt. Das Interesse am Dauerbrenner-Thema „Zertifizierungslehrgänge für Interim Managerinnen und Interim Manager“ war unverändert groß, die Veranstaltung war schon Wochen im Voraus ausgebucht. Mehr erfahren…

Dieser Artikel beleuchtet, ob die 10.000-Regel in einer Ära, in der technologische Fortschritte und dynamische Marktbedingungen dominieren, noch Relevanz besitzt. Mit Einblicken in die ursprüngliche Forschung von Ericsson, Krampe und Tesch-Römer sowie aktuellen Beispielen aus der Praxis, wird untersucht, wie Flexibilität, kontinuierliche Weiterbildung und die Fähigkeit zur Anpassung über die reine Erfahrung hinaus den Schlüssel zum Erfolg darstellen. Dabei wird deutlich, dass in einem sich schnell verändernden Umfeld eine starre Regel wie die 10.000-Stunden-Theorie möglicherweise zu kurz greift und der Fokus vielmehr auf Qualität und Anpassungsfähigkeit liegen sollte.

Nach §§ 19 Absatz 2, Satz 1, 15a Absatz 1, Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO) löst die Überschuldung einer juristischen Person nach wie vor eine Insolvenzantragspflicht aus. Ein aktuelles Fall-Beispiel für den „Ärger“, den die Überschuldung als Thema verursachen kann, ist die Insolvenz der Solar World AG. Diese musste im Jahr 2017 Insolvenz beantragen. Eine Auffanggesellschaft musste bereits im März 2018 erneut Insolvenz beantragen. Anfang 2023 – also ca. 5 Jahre nach den Insolvenzereignissen – wurde aufgrund einer mündlichen Verhandlung vor dem LG Bonn bekannt, dass der Insolvenzverwalter rd. 731 Mio. € von den vormaligen Geschäftsleitern wegen verkannter Überschuldung verlangt. Der Fall zeigt, dass sich Geschäftsleiter und Berater oft…

Mobilität – der größte CO2 Treiber beim DDIM.kongress? Im November 2023 hat Interim Managerin & DDIM Mitglied Corinna Knott den CO2 Fußabdruck für den DDIM.kongress erhoben. Corinna Knott ist maßgebliche Initiatorin und Umsetzerin für das Experimentieren mit digitalen Formaten sowie dem kitchen talk. Mit Nachhaltigkeit im beruflichen Kontext beschäftigt sie sich seit 2021. Seit Januar 2022 konzipiert und moderiert sie regelmäßig Veranstaltungen für die DDIM zu diesem Thema. Mit Unterstützung der Mitglieder hat sie den CO2 Fußabdruck für den DDIM.kongress im November 2023 erhoben. Mit 83,4% war Mobilität der größte Treiber. Mehr erfahren…

Ab sofort ist die Neuauflage der Verträge im Interim Management für alle DDIM Mitglieder und Partner auch endlich online verfügbar. Seit der zweiten Auflage der Musterverträge im Interim Management waren gut drei Jahre vergangen und es war an der Zeit, die Vertragsmuster zu aktualisieren. Innerhalb von mittlerweile sieben Jahren nach der Erstauflage haben sich die Muster in der Praxis bewährt und sind in weiten Teilen „Benchmark“ geworden. Die aktualisierte und kommentierte Sammlung an Vertragsmustern soll allen an Interim Management Beteiligten, insbesondere Interim Managern, Providern und Unternehmen, als Anregung für ihre Vertragsgestaltung dienen.

Home Sweet Home – Kann die deutsche Möbelindustrie den Auswirkungen multipler Krisen trotzen? Welche aktuellen Entwicklungen und Trends können zukünftig erfolgskritisch sein? Die deutsche Möbelindustrie litt in den letzten Jahren unter den Folgen der Corona-Pandemie, wie zeitweise unterbrochenen globalen Lieferketten. Aufgrund mangelnder Verfügbarkeit sowie erhöhter Öl- und Gaspreise haben sich Rohstoffe, wie Holz, Metall und Schaumstoffe, sowie Transportleistungen stark verteuert. Die Branche profitierte jedoch davon, dass Menschen Wohnlichkeit und Gemütlichkeit in den eigenen vier Wänden in Krisenzeiten mehr schätzen und daher mehr in die Innenausstattung investieren. Lesen Sie hierzu den Marktbericht von HANSE Interim.

HR Interim Manager im Einsatz: Agiles Interim Management und effektives Fehlzeitenmanagement als Erfolgsrezept. Wie eine Interim Managerin erfolgreich Fehlzeiten reduzierte und die Mitarbeiterzufriedenheit verbesserte. Das mittelständische Unternehmen in diesem Praxisbeispiel von HANSE Interim, das auf die Herstellung von Industrie- und Konsumverpackungen spezialisiert ist, sah sich mit zweistelligen Fehlzeitenquoten im gewerblichen Bereich konfrontiert. Diese führten zu zusätzlicher Belastung der Mitarbeitenden durch Mehrarbeit, zunehmender Unzufriedenheit und Verschlechterung des Betriebsklimas. Die Vorgesetzten gerieten immer mehr unter erheblichen Handlungsdruck, da teilweise die Produktion gefährdet war…

ESUG steht für „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen‘“ StaRUG steht für „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“. Und dann gibt es noch die Planinsolvenz und die Regelinsolvenz. Der Gesetzgeber hat viel dafür getan, Unternehmen in praktisch ausweglosen Situationen eine Hilfe zu geben. Auch viel Geld wird verteilt; so werden in einem Insolvenzverfahren Löhne und Gehälter während 3 Monaten nach Insolvenzantrag von der Bundesanstalt für Arbeit bezahlt. Und es gibt ein Sonderkündigungsrecht für Verträge, z. B. langlaufende Mietverträge für Immobilien, die sich in der neuen Situation nicht mehr nutzen lassen. Mehr erfahren…