In ihrem Fachbeitrag beleuchten die DDIM Partner Dr. Stefan Krüger und Manuel Schulz (MKRG) das Thema der Arbeitnehmerüberlassung und Interim Management. Angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen für Interim Manager in Deutschland beschreiben die Experten verschiedene Modelle der Zusammenarbeit zwischen Providern, Interim Managern und Kunden – insbesondere das „holländisch-deutsche“ und das „angelsächsische“ Modell. Sie betonen die Herausforderungen der Scheinselbständigkeit und wie wichtig eine einzelfallbezogene Betrachtung ist.

Ab sofort ist die Neuauflage der Verträge im Interim Management für alle DDIM Mitglieder und Partner auch endlich online verfügbar. Seit der zweiten Auflage der Musterverträge im Interim Management waren gut drei Jahre vergangen und es war an der Zeit, die Vertragsmuster zu aktualisieren. Innerhalb von mittlerweile sieben Jahren nach der Erstauflage haben sich die Muster in der Praxis bewährt und sind in weiten Teilen „Benchmark“ geworden. Die aktualisierte und kommentierte Sammlung an Vertragsmustern soll allen an Interim Management Beteiligten, insbesondere Interim Managern, Providern und Unternehmen, als Anregung für ihre Vertragsgestaltung dienen.

Am 01.04.2022 erschien ein aktualisiertes Rundschreiben nebst Anlagen des GKV-Spitzen­verbandes, Berlin, der DRV und der Bundesagentur für Arbeit zur Statusfeststellung von Er­werbstätigen. Der nachfolgende Artikel bietet allen Interim Managern, Providern und sonstigen mit Interim Management befassten Personen einen Überblick über die wesentlichen Aspekte des Rundschreibens. Zentrales Thema des Rundschreibens ist die Definition der Beschäftigung, insbesondere deren Kriterien und Relevanz. Dr. Stefan Krüger und Manuel Schulz von der Mütze Korsch Rechtsanwaltsge­sellschaft verraten Ihnen, worauf es ankommt.

Zu der am 12. Januar 2022 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezüglich der Auswirkungen auf die Mietzahlungspflicht nach behördlicher Schließungsanordnung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Ein Beitrag von RA Dr. Daniel W. Hornschuh, Partner der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Düsseldorf.

Seit 2020 ist das Transparenzregister öffentlich (d. h., für jedermann) einsehbar. Der Einsichtnehmende muss sich registrieren lassen und der Betroffene kann sich Auflistungen der Einsichtnahmen – bei juristischen Personen mit Namen, bei natürlichen Personen anonymisiert – geben lassen. Interim Manager sollten tunlichst darauf achten, dass diese Regelungen in ihrem Zielunternehmen eingehalten werden…

Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Ände­rung des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition klammheimlich auch die Änderung des Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a SGB IV) beschlossen (BT-Drs. 19/29893 vom 19.05.2021).

Aktuelle Rechtssprechung zur Beantragung von Kurzarbeitergeld

Ein Interview mit Dr. Stefan Krüger, Rechtsanwalt der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft