Die Neuauflage der Verträge im Interim Management ist online!

Ein Beitrag von DDIM Partner Dr. Stefan Krüger // MKRG – Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Auf dem DDIM.kongress // 2023 wurde die Neuauflage der Verträge im Interim Management angekündigt. Ab sofort ist die Neuauflage der Verträge im Interim Management für alle DDIM Mitglieder und Partner auch endlich online verfügbar.

Seit der zweiten Auflage der Musterverträge im Interim Management waren gut drei Jahre vergangen und es war an der Zeit, die Vertragsmuster zu aktualisieren. Innerhalb von mittlerweile sieben Jahren nach der Erstauflage haben sich die Muster in der Praxis bewährt und sind in weiten Teilen „Benchmark“ geworden.

Die aktualisierte und kommentierte Sammlung an Vertragsmustern soll allen an Interim Management Beteiligten, insbesondere Interim Managern, Providern und Unternehmen, als Anregung für ihre Vertragsgestaltung dienen. An den Vertragsmustern wurde auf Basis intensiver Recherchen, der aktuellen Rechtsprechung und jahrelanger praktischer Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Interim Managern und Providern wie auch Unternehmen mit größter Sorgfalt gearbeitet, was sich – wie bei jedem Vertragsmuster – ohne Übernahme eines Obligos durch den Autor wie auch die Herausgeber versteht. Vertragsmuster ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bei den Vertragsmustern findet man zunächst das aktualisierte Muster eines Interim-Management-Vertrages zwischen Interim Manager und Unternehmen.

Anschließend wird die in der Praxis häufig anzutreffende Konstellation der Zwischen­schaltung eines „Providers“ vertraglich abgebildet. Dabei wird zunächst das sogenannte „Holländische Modell“ übernommen. Bei diesem schließt der Interim Manager einen Vertrag mit dem Provider einen sogenannten Providervertrag. Der Provider seinerseits kontrahiert direkt mit dem Unternehmen. Beide Vertragsmuster sind überarbeitet.

Schließlich wird das im deutschen Markt weiterhin nicht weit verbreitete „Angelsächsische Providermodell“ abgebildet. In diesem „vermittelt“ der Provider den direkten Vertragsabschluss zwischen Interim Manager und Kunde und erhält dafür eine Vergütung. Dies wird im Rahmen eines Beratungsvertrages dargestellt. Der Interim Manager schließt dann seinerseits einen Interim-Management-Vertrag mit dem Unternehmen. Vor allem im Hinblick auf Vertraulichkeit erfolgt zwischen Interim Manager und Provider eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Denn bei der Suche nach einem geeigneten Interim Manager ist selbstverständlich auch beim „Angelsächsischen Modell“ allseits die Vertraulichkeit zu wahren. Auch diese Vertragsmuster wurden angepasst.

Die Vertragsmuster erfolgen nicht aus der Perspektive lediglich von Interim Managern oder Providern, sondern sollen einen Ansatzpunkt darstellen, „faire“ Verträge abzuschließen.

Ich danke der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e.V., Köln, insbeson­dere der Vorstandsvorsitzenden, Frau Dr. Marei Strack, herzlich für die Anregung zum Verfassen und zur Aktualisierung der Vertragsmuster und die diesbezügliche Unterstützung.

Ebenso danke ich meinen Kollegen von der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Herrn Dennis Eichwald und Herrn Manuel Schulz, für deren Input bei der Aktualisierung der Vertragsmuster, vor allem im Hinblick auf die im Laufe der Jahre gesammelten praktischen Erfahrungen.

Dr. Stefan Krüger ist Partner der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (MKRG) in Düsseldorf. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Sanierungsberatung, Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits- und Finanzierungsrecht, insbesondere Factoring und Leasing. Dr. Krüger berät zudem in allen Fragen rund um das Interim Management. Er publiziert und referiert regelmäßig zu diesen Themen.

Die Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (MKRG) ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei. Von dem Düsseldorfer Standort aus berät die MKRG nationale und internationale Unternehmen, Unternehmer sowie die öffentliche Hand bei allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Die Rechtsanwälte der MKRG bieten eine sachorientierte juristische und wirtschaftliche Beratung. Ziel ist es, die für den Mandanten beste Lösung und Strategie zu finden und umzusetzen. Die MKRG versteht die Rechtsberatung nicht als Selbstzweck, sondern orientiert sich an ihren wirtschaftlichen Zielen. Die Rechtsanwälte zeigen eine hohe zeitliche Präsenz und ein großes Engagement. Im Bedarfsfall sind sie für Mandanten ständig erreichbar. Dies ist Zeichen der starken Identifikation mit dem Mandat bzw. dem Projekt.