Brennpunkt Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelsicherheit, Interim Management Lösungen und IFS 6.1: Begriffsklärungen und Rechtsquellen
von Thomas Schulz | RAU Interim GmbH Köln
Thomas Schulz ist geschäftsführender Gesellschafter der RAU | INTERIM GmbH in Köln. Er ist seit vielen Jahren als Personalmanager, Trainer, Rechtsanwalt und Unternehmer tätig, hat 10 Jahre in der Bayerischen Milchindustrie gearbeitet und führt seit 2015 den ersten Interim Management Provider, der sich ausschließlich auf die Lebensmittelindustrie fokussiert. RAU | INTERIM ist assoziierter Provider der DDIM.
Thomas Schulz ist Fachgruppenleiter der Fachgruppe Food der DDIM.
Worum es geht
Der Jurist schaut anders auf das Leben. Ob besser oder schlechter, sei dahingestellt. Unklare Begrifflichkeiten, schwammige Definitionen und unscharfe Formulierungen machen ihn nervös. Insofern versucht der vorliegende Beitrag einen ersten Blick auf das weite Feld der Lebensmittelsicherheit. Darüber hinaus wird in diesem Teil des Booklets der Bogen zum Interim Management geschlagen. Was ist Interim Management, wie arbeiten die Interim Manager, wann können Interim Lösungen den Unternehmen der Lebensmittelindustrie helfen und wie kann die vertragliche Gestaltung von erfolgreichen Interim Lösungen aussehen? Schließlich gibt der vorliegende Beitrag einen kurzen Überblick über die seit 2018 geltenden Änderungen und Erweiterungen von IFS 6.1 zu IFS 6.0.
Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelsicherheit bedeutet die Durchführung von Maßnahmen und Konzepten, die sicherstellen, dass das Lebensmittel zum Verzehr geeignet ist. Dazu haben wir in Deutschland grundlegende und umfassende juristische Regelungen, die Leitplanken einziehen.
Unsere Lebensmittel werden immer „sicherer“. Es erfolgt eine ständige Weiterentwicklung von Untersuchungsverfahren. Die Lebensmittelindustrie veranlasst Millionen von jährlichen Tests, um die Hygiene bei der Produktion und im Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen. Auch für die Verbraucher rückt die Herkunft und Qualität von Lebensmitteln immer mehr in den Fokus, denn gesunde Lebensmittel zu essen ist nicht mehr nur ein Trend von Wenigen, sondern eine Lebenseinstellung von Vielen. Es wird viel für die Sicherheit unseres Essens getan. Und trotz allem sind Produktrückrufe keine Seltenheit. Wir lesen von Acrylglasstücken im Fladenbrot oder von Plastik zwischen den Keksen. Auf der Suche nach den Gründen findet man vielerlei Antworten: Strengere Gesetze und Vorschriften? Globale und damit komplexere Produktions- und Lieferketten? Ein höheres Innovationstempo, bessere Testmethoden, aufmerksamere Verbraucher oder die Zunahme von Nahrungsunverträglichkeiten und Allergien? Was auch immer die Ursachen sind, Händler und Hersteller müssen die beanstandeten Produkte aus den Regalen nehmen.
Mit der Lebensmittelbasisverordnung wurden auf europäischer Ebene die ersten Allgemeinen Grundsätze zu Lebensmittelrecht und Lebensmittelsicherheit festgelegt und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gegründet. Verordnungen und Methoden zur Lebensmittelsicherheit werden weiter vereinheitlicht und harmonisiert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die Aufgabe, die Bundesregierung in Fragen der Lebensmittelsicherheit zu beraten. Sie bewerten unerwünschte Stoffe und stoffliche Risiken, sie erkennen wirkungsmechanistische Zusammenhänge. Dabei entwickeln sie Handlungsoptionen für den Verbraucherschutz. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit(BVL) dient als staatliche Kontroll- und Aufsichtsinstanz.
Insbesondere ergänzend zur Verpackungsthematik sei an dieser Stelle noch einmal aus Verbrauchersicht ein genauester Blick auf das Etikett unserer Lebensmittel geworfen:
Auf dem Etikett (oder an anderer Stelle geeigneter Stelle auf der Verpackung) müssen Verbraucher Informationen zu Inhaltsstoffen, Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften des Lebensmittels finden können. Die Verkehrsbezeichnung ist der Name des Lebensmittels. Er soll die Art des Lebensmittels beschreiben und es von anderen Produkten unterscheiden und unterscheidbar machen. Das Zutatenverzeichnis informiert den Verbraucher, welche Zutaten im Lebensmittel enthalten sind. Die Reihenfolge der Zutaten erfolgt absteigend nach ihrem Gewichtsanteil. Die Zusatzstoffe werden mit dem Klassennamen, dem Namen des Stoffes und der EU-einheitlichen E-Nummer aufgeführt. In diesem Sinne ist es wichtig zu erwähnen, dass nicht jede E-Nummer irgendwie schlecht sein muss, oder eine künstliche oder unangenehme Ingredienz bedeute. Dies ist ein großer Irrtum, der leider häufig noch angenommen wird. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist der Zeitpunkt, bis zu dem das Lebensmittel bei ungeöffneter Packung seine sensorischen Eigenschaften beibehält. Mittlerweile ist im Verbraucherbewusstsein angekommen, dass das Lebensmittel nach Ablauf des MHD nicht etwa automatisch verdorben ist. Gleichwohl gibt es hier sicher noch weiteren Aufklärungs- und Handlungsbedarf. Das Verbrauchsdatum gilt insbesondere für leicht verderbliche Lebensmittel. Bei ihnen ist statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben. Anders als bei einem MHD sollte nach Ablauf des Verbrauchsdatums das Produkt nicht mehr verwendet werden. Die Los- oder Chargennummer ordnet das Lebensmittel einer Warencharge zu. Eine Charge umfasst Lebensmittel, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt und verpackt wurden. Stellt sich heraus, dass von einem Lebensmittel ein Risiko für den Verbraucher ausgeht, so können die Produkte einer fehlerhaften Charge im Handel zurückgerufen werden. Für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmittel ist die Chargennummer von elementarer Bedeutung.
Interim Management
Interim Management Lösungen sind Lösungen auf Zeit. Aus Sicht der Unternehmen sind sie schnell, effizient, kostentransparent und zugleich nachhaltig, weil sie das Feld für die Zukunft bestellen. Die Einsatzbereiche sind vielfältig und es geht nicht nur um kurzfristige Feuerwehreinsätze. Interimistische Lösungen werden ebenso bei geplanten Organisationsentwicklungen, zur Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen, zur Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen oder auch bei diffizilen Turnaround-Situationen nachgefragt. Aus Sicht der Manager können mit einem Interim Einsatz sehr schnell kritische Situationen entschärft werden, denn die Interimer sind loyal zum Auftrag und nicht karriereorientiert. Das macht sie unabhängig, effizient, flexibel und äußerst wertvoll für die zu lösende Aufgabe. Insbesondere beim Thema Lebensmittelsicherheit.
Überblick Neuerungen IFS 6.1 zu IFS 6.0
Der IFS 6.1 ist der aktuell maßgebliche Standard, der für fast alle Marktteilnehmer in der Lebensmittelindustrie von zentraler Bedeutung ist. Ohne Zertifizierung können die großen Händler von den Produzenten nicht beliefert werden. IFS ist oftmals „conditione sine qua non“, die Neuerungen des am 01.07.18 in Kraft getretenen Standards IFS Food 6.1 sind im Unterschied zum alten IFS Food 6.0 im Wesentlichen vier. Food Fraud, unangekündigte Audits, Allergenmanagement sowie Integrity Program.
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