Hays zum Thema Scheinselbständigkeit von Matthias Ruff, Hays AG Recruiting experts worldwide
Drei Fragen – drei Antworten zur Scheinselbständigkeit
Welche Konsequenzen ergeben sich bei Ihnen für die Abwicklung von Mandaten?
Geplant ist hauptsächlich das Einfügen eines § 611a in das BGB. Dieser definiert den Arbeitnehmerbegriff anhand der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und soll ab 01.01.2017 gelten. In der Praxis wird der Paragraph kaum zu anderen Ergebnissen bei der Beurteilung des Arbeitnehmerstatus führen. Der Grund hierfür ist, dass die gefestigte Rechtsprechung einfach festgeschrieben wird. Insofern werden sich hier wenige Änderungen ergeben. Individuelle Lösungen hingegen werden weiter diskutiert und umgesetzt werden.
Welche Empfehlung geben Sie Interim Managern, um sich abzusichern?
Interim Manager sollten auf eine eindeutige Beauftragungs- und Vertragsbasis achten. Sehr wichtig ist, dass diese die Leistung weisungsfrei erbringen. Weiter sollten Interim Manager sich nicht in die Organisation des Kunden integrieren lassen. Hierfür wäre beispielsweise die Nutzung eigener Betriebsmittel zu nennen sowie ein erkennbarer Auftritt gegenüber Dritten bei einem Projekt als Externer. Darüber hinaus sollten Leistungen abgelehnt werden, welche diese mit Arbeitnehmern des Kunden gleichstellen würden. Interim Manager sollten als Selbständige am Markt auftreten. Beispielsweise durch einen eigenen Geschäftsbetrieb und durch eine wirtschaftliche Unabhängigkeit von einzelnen Projekten über einen gewissen Zeitraum.
Inwieweit sind die Interim Manager auf das Thema vorbereitet?
An dieser Stelle kann keine eindeutige Antwort gegeben werden. Der Grund hierfür liegt in der individuellen und persönlichen Einschätzung des Interim Managers. Einige erkennen sehr das Thema sehr wohl für sich und ihre Kunden und handeln aktiv, um die Beteiligten zu schützen. Andere ignorieren dieses Thema primär, beziehungsweise erkennen die Sachlage nicht als Thema, obwohl diese stark davon betroffen sind. Meiner Meinung nach liegen viele Interim Manager an dieser Stelle falsch, indem sie die rechtliche Lage zu einseitig interpretieren. Meine Empfehlung wäre es, sich fundiert mit dem Thema auseinander zu setzen und sich auch fachkundigen neutralen Rat einzuholen.
Hays AG Recruiting experts worldwide
Matthias Ruff
Director Contracting
Willy-Brandt-Platz 1-3
68161 Mannheim
matthias.ruff@hays.de
www.hays.de