Aktuelles zum Thema Scheinselbständigkeit

Regelmäßig informiert die DDIM über den aktuellen Stand der Entwicklungen. Hier lesen Sie die Zusammenfassung der Meldungen aus den zurückliegenden drei Monaten.

Fotolid Scheinselbständigkeit DDIMIn den letzten drei Monaten hat es zahlreiche Ereignisse im Bereich Public Affairs gegeben, über die wir Sie hier zentral informieren möchten.

Die wohl wichtigste Meldung dabei ist, dass die Ressortabstimmung für den Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Leiharbeit abgeschlossen ist und noch vor der Sommerpause mit einer 1. Lesung im Bundestag gerechnet wird. Damit könnte das Gesetz wie ursprünglich geplant am 1.1.2017 in Kraft treten.

Arbeitgeberpräsident Kramer: Vernünftigen Kompromiss zu Werkverträgen

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer begrüßt die Entscheidungen des Koalitionsausschusses und spricht in der BDA-Presseerklärung von einem „vernünftigen Kompromiss zu Werkverträgen“ und davon, dass mit den Beschlüssen „eine politische Hängepartie und Zeit der Unsicherheit endet“.

Er fährt fort: „Die Arbeitgeber sind froh, dass die ursprünglichen Vorschläge zur gesetzlichen Bestimmung von Kriterien für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses beziehungsweise eines Werkvertrags nicht weiter verfolgt werden. Das wäre ein Irrweg gewesen, der schwerwiegende Folgen gehabt hätte. Die jetzt vorgesehenen Regelungen zum Werkvertrag entsprechen der Rechtsprechung und damit dem geltenden Recht. Es bestehen auch keine Notwendigkeiten, dieses Recht zu verändern.“

Zu den Änderungen zur Zeitarbeit fasst er zusammen: „Die vorgesehenen Regelungen zur Zeitarbeit werden insgesamt eine Einschränkung und Verteuerung der Zeitarbeit zur Folge haben.“ Es seien bei der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs noch wichtige Fragen zu klären.

Der Wegfall des Kritierenkatalogs und der Vermutungsregelung ist ein großer Erfolg für die Selbstständigen, eine zusätzliche massive Zunahme der Rechtsunsicherheit wurde damit verhindert. Ein wichtiger Erfolg ist auch, dass wir Selbstständigen durch die von uns organisierten Protestaktionen ernster genommen werden.

Der VGSD und andere Selbstständigen-Verbände werden zunehmend als Gesprächspartner akzeptiert und aktiv zu Gesprächen eingeladen.

Kernproblem noch ungelöst: Protest ist fortzusetzen!

Das eigentliche Problem ist noch immer nicht gelöst und der Protest ist deshalb fortsetzen. Wir rufen deshalb nochmals dazu auf, sich der laufenden ADESW-Kampagne anzuschließen, um den Verantwortlichen weiterhin aufzuzeigen, dass die Rechtsunsicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber weiterhin besteht.

Eine gesetzliche Regelung, die echte Rechtssicherheit geben wird, wird unter Arbeitsministerin Nahles allerdings weiterhin als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Unterstützen Sie weiterhin die Kampagne!

Koalitionsspitzen einigen sich auf Werkvertragsgesetz

Nach langen Verhandlungen haben die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD am 10.05.2016 ihren Streit um das Werkvertragsgesetz beigelegt. Arbeitsministerin Nahles: „Es wird in Zukunft klare Regeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen. Wir haben klar verabredet, dass wir gleichen Lohn für gleiche Arbeit machen und da keine Schlupflöcher mehr zulassen. Wir haben außerdem eine Höchstüberlassungsdauer verabredet und das bedeutet, dass es eben keine Dauerverleihung für Leiharbeiter mehr gibt. Und wir schaffen zum ersten Mal in der Geschichte überhaupt Regelungen, die durch Transparenz den Mißbrauch bei Werkverträgen eindämmen.“

Nahles hatte im Februar einen überarbeiteten, deutlich entschärften Gesetzentwurf vorgelegt, der auf einen Kriterienkatalog für Scheinselbstständigkeit und eine Vermutungsregelung verzich-tete. Trotzdem hatte die CSU das Gesetz lange Zeit blockiert und zusätzliche Änderungen im Bereich der Zeitarbeit verlangt.

Änderungen gegenüber dem im Februar vorgelegten Entwurf sind nicht bekannt. Man geht davon aus, dass es keine oder nur geringfügige Anpassungen gab. Verlautbarungen zufolge geht man davon aus, dass das Gesetz nach dieser Einigung am 18.5. im Kabinett beschlossen wird. Damit endet die Phase der Ressortabstimmung und die parlamentarischen Beratungen zum Gesetz können beginnen.

Im Anschluß wurde bei Kanzlerin Merkel mit dem Arbeitgeberpräsidenten sowie CSU-Chef Horst Seehofer, SPD-Vorsitzender Sigmar Gabriel teil, Fraktionschef Volker Kauder (CDU), Gerda Hasselfeldt (CSU), Thomas Oppermann (SPD) und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) über die Zukunft der Rente gesprochen.

Dialogforum „Soziale Absicherung von (Solo-)Selbständigen“ am 11. Mai 2016 in Berlin

Auf Einladung der SPD-Bundestags-fraktion fand am 11.05.2016 das Dialogforum „Soziale Absicherung von (Solo-)Selbständigen“ im Bundestag statt, zu der die DDIM eingeladen war.

Drei Fragen, die auch Gegenstand zahlreicher Stellungnahmen waren, standen in den Vorträgen und der Diskussion im Vordergrund:

1. Wie kann eine praxistaugliche Beitragsgestaltung für Selbständige angesichts unsteter Einkommen und eines fehlenden „Arbeitgeberbeitrags“ aussehen?

2. Brauchen wir für die Altersvorsorge eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung der reicht der Nachweis irgendeiner Altersvorsorge?

3. Wie kann eine Mindestsicherung erreicht werden, die auch (Solo-)-Selbständige wirksam vor Altersarmut schützt?
Basis der Diskussion war ein Dialogpapier „Für eine bessere soziale Absicherung von (Solo-)Selbständigen“. In der Veranstaltung wurden einzelne Aspekte des Themas noch einmal vertieft und diskutiert. Vortragende waren u.a. Dr. Martin Rosemann, MdB und Projektleiter #NeueZeiten sowie Ulrike Bahr, MdB und Stellv. Projektleiterin # NeueZeiten.

Rechtssicherheit für selbständige Experten! Rechtssicherheit für Interim Manager

Als assoziierter Partner der ADESW haben wir uns schon – gemeinsam mit vielen von Ihnen – an der ersten ADESW-Kampagne „Experten-Arbeit-retten“ beteiligt. Damit haben wir es geschafft, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geplante Einführung von altertümlichen und völlig praxisfremden Nega-tivkriterien zu verhindern.

Leider bringt aber auch der neue Gesetzesentwurf des BMAS vom 14. April 2016 nicht die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit. Weiterhin verunsichert eine willkürliche und nicht mehr zeitgemäße Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung die Interim Manager und deren Auftraggeber. Dadurch werden Sie im besten Fall verspätet oder nur verkürzt eingesetzt, oder aber sie verlieren im schlimmsten Fall ganze Aufträge. Das müssen wir gemeinsam ändern! Für eine zeitgemäße Projektwirtschaft. Für einen modernen Arbeitsmarkt, für unsere Jobs und die Zukunft Deutschlands.

Dafür setzen wir uns gemeinsam mit der „Allianz für selbstständige Wissensarbeit – ADESW (www.adesw.de), dem Zusammenschluss von acht führenden Personaldienstleistern, weiterhin ein. Gemeinsam mit wichtigen Freelancerverbänden wie dem VGSD und dem DBITS sowie führenden Industrieverbänden fordern wir die Politik dazu auf, endlich gesetzlich festgeschriebene Rechtssicherheit für die selbständigen Experten zu schaffen.

Anfang Mai 2016 fiel der Startschuss für eine weitere großangelegte Kampagne zur Stärkung freiberuflicher Experten-Arbeit in Deutschland. Zentrale Anlaufstelle ist die Seite www.experten-arbeit-stärken.de
Sie soll erneut die Bedeutung der hochqualifizierten selbständigen Wissensarbeiter für die deutsche Wirt-schaft aufzeigen. Ziel der zweiten Kampagne ist es, sich so im Gedächtnis der Politiker zu verankern, dass es in Zukunft nicht zu weiteren Ein-schränkungen der selbständigen Arbeit kommt – sondern im Gegenteil, es endlich ein klares politische Bekenntnis zur Förderung und rechtssicheren Tätigkeit selbständiger Experten als maßgeblichen Innovationstreibern der deutschen Wirtschaft gibt. Die Kampagne läuft über mehrere Wochen und nutzt verschiedene Kanäle von Forderungskarten an die Abgeordneten über Plakataktionen in Berlin bis Zeitungsanzeigen.

Was können bzw. sollten Sie tun, wenn Sie das unterstützen möchten?

1. Nutzen Sie als direkt Betroffener die Möglichkeit auf www.experten-arbeit-stärken.de einen personalisierten Ex-perten-Brief toolgestützt an Ihren Wahlkreisabgeordneten im Bundestag zu versenden. Basierend auf der ersten Kampagne haben wir die Botschaften nochmals geschärft und stellen nun klare Forderungen. Ihre Teilnahme erfolgt ganz einfach per Klick – Dauer: 2 Minuten! Ihre Stimme und Ihre per-sönliche Botschaft ist extrem wichtig und signalisiert den Politikern wie viele Freelancer, Selbstständige und Interim Manager eine falsche Regulie-rung schmerzlich treffen könnte. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit noch-mals, um der ersten Aufrufserie aus Februar nochmals Nachdruck zu ver-leihen. Die Abgeordneten sagten uns, dass Briefe ernster genommen werden als eMmails, daher haben wir uns dieses Mal auf das Briefformat kon-zentriert. Passen Sie das Schreiben bei Bedarf durch CopyPaste aus Pdf in einen Text-Editor an und verschicken diesen dann per Post. Jeder Brief zählt!

2. Teilen Sie die Kampagneninhalte mit befreundeten oder bekannten Interim Managern. Gerne per Email oder durch Postings in den Sozialen Medien (Social Media Plug-Ins sind hinterlegt). Wir haben hierfür den Hashtag #ExpertenArbeitStärken ins Leben gerufen. Nutzen Sie bitte auch die neuen Bildmotive auf der Website www.experten-arbeit-stärken.de.

Stellungnahme zum 2. BMAS-Referentenentwurf zu Werkverträgen und Zeitarbeit

Als Partner der Mittelstandsallianz ha-ben wir gemeinsam mit dem BVMW sowie den weiteren Mittelstandsallianz-Partnern Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) und Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) Stellung ge-nommen zu dem überarbeiteten Entwurf des Bundesministeriums für Ar-beit und Soziales.

Die Hauptkritikpunkte sind:

1. Die Digitalisierungsanforderungen werden nicht genug berücksichtigt.
2. Kleine Unternehmen und Selbständige werden politisch nicht ausreichend beachtet.
3. Bei Werkverträgen wird die notwendige Rechtssicherheit nicht geschaffen. BVMW-Präsident Mario Ohoven forderte: „Mittelständische Unternehmen brauchen Klarheit, unter welchen Bedingungen sie auf externe Fachkräfte zurückgreifen können. Es ist daher wichtig, Rechtssicherheit bei der Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von selbständiger Tätigkeit zu schaffen. Leider leistet das der überarbeitete Entwurf des BMAS nicht, auch wenn zumindest die zunächst geplanten ungeeigneten Kriterien gestrichen wurden.“

Die wirtschaftlichen Konsequenzen dieses Problems sind erheblich: „Wegen der Verunsicherung der Unternehmen durch die Diskussion rund um das Thema Scheinselbständigkeit wurden 2015 bereits weniger Aufträge an selbständige Fach- und Führungskräfte vergeben. Was in der Debatte fehlt, ist eine klare Differenzierung zwischen hochbezahlten Wissensarbeitern und evtl. schutzbedürftigen Einkommensgruppen“, kritisierte DDIM-Vorstandsvorsitzende Dr. Marei Strack. Auch BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel fordert: „Wir appellieren an die Politik, für transparente Positiv-Kriterien zu sorgen, damit Unternehmen künftig rechtlich abgesichert Aufträge an hochqualifizierte Selbständige vergeben können.“

Gravierend sind die Folgen der Rechtsunsicherheit mit Blick auf die Digitalisierung, wo die Nichtumsetzung wichtiger Projekte droht. „Die Digitalisierung in Deutschland kann nur gelingen, wenn IT-Experten ihre Fachkenntnisse in den Unternehmen einbringen können. Das ist wichtig für die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft unseres Wirtschaftsstandorts. Dafür müssen die Experten und Unternehmen Rechtssicherheit haben“, so Tobias Koppitz, Leiter Wirtschaftspolitik beim BVDW.