Positionspapier der DDIM zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie für einen präventiven Restrukturierungsrahmen
Stellungnahme veröffentlicht in ZInsO 2020, Seite 44
In der Dezember Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht (ZInsO) veröffentlichte die DDIM ihr Positionspapier zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie für einen präventiven Restrukturierungsrahmen.
(Auszug) Die Mitglieder der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e.V. sind Interim Manager mit langjähriger Erfahrung in der 1. und 2. Führungsebene. Jahr für Jahr sind Interim Manager in zahlreichen Unternehmen präsent, um kleinere und größere Krisen zu bewältigen, Geschäftsmodelle zu optimieren oder Prozesse zu managen, z.B. als CRO oder im Rahmen von Restrukturierungsprojekten.
Interim Manager sind mit den betrieblichen Abläufen und Entscheidungsprozessen vertraut und genießen das Vertrauen der Unternehmer. Sie bringen die Erfahrung aus vielfältigen Projekten und die notwendige unabhängige Sicht von außen ein, um eine nachhaltige Sanierung in Bezug auf das Geschäftsmodell, sowie leistungswirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Maßnahmen praktisch umzusetzen. Beratungskonzepte und Gutachten sind häufig die Basis, aber erst die Umsetzung in und mit dem Unternehmen sichert den Restrukturierungserfolg.
Vor diesem Hintergrund möchte die DDIM ihre spezifischen Erfahrungen in die laufende Diskussion über die Umsetzung des präventiven Restrukturierungsrahmens (im Folgenden: prävRR) einbringen. Mit dem prävRR wird in Deutschland erstmals eine als schmerzhaft empfundene Lücke zwischen den Möglichkeiten einer außergerichtlichen Sanierung und einer Sanierung unter Insolvenzschutz geschlossen. Soll diese Entwicklung zu einem Erfolg werden und auch dazu beitragen, die massenhafte Verschleppung von Insolvenzen signifikant zurückzufahren und die Restrukturierungschancen weit vor einer potenziellen Insolvenz zum Erfolg zu führen, müssen aus der Sicht DDIM die nachfolgenden Eckpunkte zwingend beachtet werden:
- Einbindung des prävRR in ein eigenes Restrukturierungsgesetz
- Einfacher Weg in ein Restrukturierungsverfahren
- So wenig gerichtliche Beteiligung wie möglich und so speziell wie nötig
- Orientierung an der Regelungsoffenheit eines Insolvenzplans
- Bestellung und Rolle des Restrukturierungsbeauftragten
- Restrukturierungsexpertise im Unternehmen als Voraussetzung für nachhaltige Sanierung
- Krisenfrüherkennung etablieren
Der obige Auszug stellt nur einen Teil des Positionspapieres dar. Gerade die 7 zu beachtenden Punkte sind im vollständigen Positionspapier ausführlich erläutert. Das komplette Positionspapier sowie die Veröffentlichung in der ZInsO können sie unter den unten stehenden Links herunterladen.