Es gibt viele gute Gründe für die Auslagerung von Pensionszusagen

Ein Beitrag von DDIM Partner Dieter Berschel, Experte bAV & Kollektivgeschäft // HDI Jahreis & Kollegen

Noch immer ist die Pensionszusage – auch bei kleinen und mittleren Unternehmen – der am häufigsten genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Doch zunehmend ist die Auslagerung der damit verbundenen Versorgungsverpflichtungen für Unternehmer von Interesse.

Der Gesetzgeber hat daher im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes die Möglichkeit einer liquiditätsschonenden Auslagerung geschaffen. Unter staatlicher Aufsicht ist es möglich, die Versorgungsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger zu übertragen.

Sieben gute Gründe für die Übertragung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds

Wenn einer der nachfolgend genannten Gründe zutrifft, kann die Übertragung bestehender Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds eine vorteilhafte Lösung für das Unternehmen sein.

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Dieter Berschel ist Versicherungsbetriebswirt (DVA) und seit 2001 als Senior-Berater für betriebliche Altersversorgung bei Gerling/HDI tätig. Ursprünglich im Produktmanagement für die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung verantwortlich, fokussiert er sich seit 2012 auf die Beratung zur Auslagerung von Pensionszusagen. Bundesweit agiert er als Hauptansprechpartner für den HDI-Ausschließlichkeitsvertrieb, den Maklervertrieb sowie die direkte Ansprache von Steuerberatern und Unternehmern.

Kontakt: Dieter Berschel, Experte Auslagerung von Pensionszusagen // HDI Generalvertretung Jahreis, Bürgerreuther Str. 27, 95444 Bayreuth | Telefon +49 911 921 72657-26 | Mobil +49 173 2013900 | Fax +49 921 72657-11

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