BAGSV-Workshop: DDIM-Vorstandsvorsitzende Dr. Marei Strack spricht mit Markus Kurth (MdB)

In der politischen Arbeit setzt die DDIM auf Allianzen mit anderen Berufs- und Branchenverbänden sowie -initiativen, um über die eigene Reichweite hinaus, Erfahrungen auszutauschen, in relevanten Fragen gemeinsam das Gespräch mit Politikvertretern zu suchen und die Interessen der selbständigen Führungskräfte und Experten zu vertreten.

Mitarbeit in der BAGSV

Aus diesem Grund engagiert sich die DDIM in der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) seit dem Auftakt im Februar 2017. Die BAGSV versteht sich als Netzwerk aus derzeit 25 Organisationen, bei dem sich politisch aktive, für die Interessen der Freiberufler und Selbstständigen engagierte Verbandsvertreter und Multiplikatoren auf effektive Art vernetzen, Schnittmengen erkennen, sich gegenseitig informieren und unterstützen sowie gemeinsam aktiv werden.

Zu den inhaltlichen Themen, an denen die DDIM in der BAGSV derzeit aktiv mitarbeitet, gehört insbesondere die Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber in Bezug auf das Thema Scheinselbstständigkeit. Damit wollen wir das Recht auf Selbstständigkeit stärken.

Darüber hinaus gilt es, ein realistischeres und differenziertes, somit auch positiveres Image der Selbstständigen zu zeichnen und deren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag zu verdeutlichen.

Bild: J. P. Wahlmann

Workshop mit MdB Markus Kurth

Im Mittelpunkt eines ganztägigen Workshops der BAGSV am 11. März 2019 in Berlin stand der Besuch und die Diskussion mit Markus Kurth, dem rentenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Markus Kurth ist Obmann und Sprecher der Grünen im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales und war bereits 2017 einer der Initiatoren der Kleinen Anfrage seiner Fraktion, in der die teils gravierenden Schwachstellen in der Praxis des derzeitigen Statusfeststellungsverfahrens thematisiert wurden. Mit den Schwierigkeiten von Selbständigen in Sachen Statusfeststellungsverfahren und Scheinselbständigkeit ist er also bestens vertraut und kam daher ohne Umschweife zur Sache und stellte seine Ansätze für eine Neugestaltung des Statusfeststellungsverfahrens vor:

  • Die Honorarhöhe als entscheidender Indikator für ein Auftragsverhältnis als Selbständiger, zwingend oberhalb von Mindestlohn und Grundsicherung sowie vergleichbaren Angestelltengehältern mit ausreichend finanziellem Spielraum für Altersvorsorge. Dies wird von Gerichten in diversen Urteilen genau so gesehen.
  • Typisierung von Beschäftigungen und branchenbezogenen „Auftragsbildern“ anstelle einer auftragsbezogenen Einzelfallbetrachtung
  • Große Spannbreite bei Auftragsarten,-dauer und Honoraren, daher starke Rolle der Berufsverbände bei Festlegung branchenbezogener Auftragsbilder und Honorarsätze

In einer lebhaften Diskussion stellten die anwesenden Verbandsvertreter eine hohe Übereinstimmung mit den eigenen Lösungsansätzen fest.

Die DDIM-Vorsitzende verwies auf dringenden Handlungsbedarf angesichts großer Unternehmen, die grundsätzlich keine Aufträge mehr an Selbständige vergeben. In der Folge etablieren sich verstärkt Geschäftsmodelle, in denen langjährig erfolgreiche Selbständige für die Projektlaufzeit in Arbeitnehmerüberlassung oder eine Festanstellung gedrängt werden.

Dies ist in Zeiten von zunehmender Projektwirtschaft und New Work eine krasse Fehlentwicklung und steht im Widerspruch zum Grundsatz der Berufsfreiheit gemäß Grundgesetz § 12.

Die im Vorfeld des Arbeitstreffens in drei Webkonferenzen zusammengetragenen Forderungen und Lösungsansätze der Selbständigen fasste Dr. Strack zusammen:

  • Honorarhöhe als primäres Kriterium für nicht schutzbedürftige Selbständigkeit. Bei Teilzeitbeschäftigung bzw. –auslastung ist eine Pro-Rata-Betrachtung sinnvoll
  • Abschaffung oder komplette Erneuerung des Statusfeststellungsverfahrens in seiner heutigen Form für nicht schutzbedürftige selbständige Experten und Führungskräfte
  • Beendigung der nachträglichen Betrachtung einzelner Aufträge. Stattdessen sollte eine Anerkennung des Selbständigenstatus im Sinne eines Positivbescheids erfolgen.

Ein anerkannter Status als Selbständiger könnte sowohl den beauftragenden Unternehmen als auch den selbständigen Experten und Führungskräften schnell und unkompliziert die geforderte Rechtssicherheit geben.

Ergebnisse des Workshops und Follow Up

Markus Kurth fand die vorgetragenen Vorschläge eine überlegenswerte Lösung:
EINFACH – TRANSPARENT – KALKULIERBAR!

Er forderte die Verbände auf, auf Basis eines Templates konkrete Beispiele zur Beschreibung eines Auftragsbildes für eine personenbezogene statt einer auftragsbezogenen Feststellung der Selbständigkeit zu erarbeiten.

Abschließend bot Markus Kurth die Fortsetzung des Dialogs in Form eines Fachgesprächs im Bundestag an. Wir bleiben dran!

Über die DDIM
Die Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e.V. (DDIM) ist die führende Branchenvertretung für professionelles Interim Management in Deutschland. Die Hauptaufgaben des Berufs- und Wirtschaftsverbandes sind die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder und die nachhaltige Förderung des Interim Managements in Deutschland.

Die DDIM definiert die Berufsstandards, fördert die Qualitätssicherung und unterstützt den Wissenstransfer ihrer Mitglieder. Die Mitgliedschaft in der Dachgesellschaft gilt als Ausweis für hohe Qualität und Kompetenz im Interim Management. Die Dachgesellschaft widmet sich der öffentlichen Anerkennung und dem beständigen Wachstum der Branche. Als ihre international vernetzte Stimme versorgt sie Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit mit relevanten Informationen und ist Ansprechpartner für alle Fragen zum Interim Management. Die legitimen Interessen ihrer Mitglieder vertritt sie unabhängig und überparteilich.

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