Corona-Überbrückungshilfe für Digitalisierung und E-Commerce
Das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20.01.2021 beinhaltet u.a. konkret die Überbrückungshilfe für E-Commerce.
Für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 können Unternehmen mit einem Umsatzrückgang mit mehr als 30% die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.
Überbrückungshilfe Digitalisierung: „Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.“
Die Kosten für Digitalisierung werden einmalig mit max. 20.000 EUR gefördert. Die Staffelungen sehen dabei wie folgt aus:
- Umsatzrückgang von 30 bis 50 %: Erstattung bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten.
- Umsatzrückgang von 50-70 %: Erstattung bis zu 60% der förderfähigen Fixkosten.
- Umsatzrückgang von mehr als 70% werden bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten gezahlt.
Die Formulierung „Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung bezüglich der Überbrückungshilfe Digitalisierung lässt vermuten, dass nur abschreibungsfähige Ausgaben gefördert werden.
Weitergehende Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf den folgenden Websites:
- BMWI: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
- Industrie- und Handelskammer: https://www.ihk.de/?fdialog=ihk-finder%2F%2F
- Handwerkskammer: https://www.handwerkskammer.de/
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Beratung zur Überbrückungshilfe darstellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Experten.