Mittelstand zu Gast bei Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Am 27. November 2018 war die Mittelstandsallianz im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin.  Neben  Innovation, Digitalisierung und Energie war Selbständigkeit ein Schwerpunkt der Diskussion mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier.

Als Unternehmer und stellvertretender Sprecher des Bundesverbandes wissensbasierte Arbeit (ADESW) schilderte  Jan Jagemann die Notwendigkeit des Einsatzes von selbständigen Experten in einer zunehmend projektbasierten Wirtschaft im Rahmen der Digitalisierung. Er forderte nachdrücklich eine zeitgemäße Überarbeitung des Statusfeststellungsverfahrens.

Die Vorstandsvorsitzende der DDIM, Dr. Marei Strack, knüpfte an das Gespräch mit Peter Altmaier in seiner Funktion als Kanzleramtsminister 2015 an und dankte dem Minister für seine Unterstützung bei der Überarbeitung des ersten Entwurfs des Gesetzes gegen Missbrauch von Werkverträgen und Scheinselbständigkeit.

Selbständige Experten und Führungskräfte sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar. „Gerade mittelständische Unternehmen brauchen den schnellen Zugriff auf wettbewerbsrelevantes Wissen und fachliche Expertise von Selbständigen wie erfahrenen Interim Managern, um im globalen Wettbewerb mit  schnellem digitalen Fortschritts bestehen zu können“, so Marei Strack.

Die Unsicherheit in Bezug auf den Einsatz von Interim Managern verstärkt den Fachkräftemangel gerade bei hochqualifizierten und erfahrenen Selbständigen, verhindert oder verzögert Projekte oder führt zur Vergabe ins Ausland.

Dr. Strack appellierte an Minister Altmaier neben der geplanten Förderung von Gründern durch die Bundesregierung auch einen Schwerpunkt auf die Schaffung von Rechtsicherheit für Selbständige und deren Auftraggebern zu legen. Konkret forderte sie das Statusfeststellungsverfahren der DRV einfacher, transparenter und objektiver zu gestalten oder abzuschaffen:

„Für hochqualifizierte Experten mit deutlich überdurchschnittlichem Einkommen sollte das Statusfeststellungsverfahren in seiner heutigen Form abgeschafft werden. An die Stelle der Nachbetrachtung einzelner Aufträge sollte die Anerkennung des Selbständigenstatus im Sinne eines Positivbescheids treten.“

Minister Altmaier berichtete, dass in 2019 eine Evaluation des Gesetzes erfolge und gegebenenfalls notwendige Anpassungen in 2020 geplant seien.

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