Beiträge der DDIM.fachgruppe // Energie
Energy Sharing Communities (ESC) nach § 42c EnWG: Eine weitere Option für Kunden zur Energieversorgung von morgen
Ab dem 1. Juni 2026 können Bürger, Haushalte und KMU-Unternehmen Strom aus lokalen Erzeugungsanlagen über das öffentliche Netz bilanziell miteinander teilen. Der neue § 42c EnWG schafft dafür den gesetzlichen Rahmen. Was in Österreich und Italien bereits tausende Communities zeigen, wird auch in Deutschland kommen. Ein neuer Markt entsteht, in dem Stadtwerke und Energieversorger ihre klassische Rolle als Vollversorger nicht mehr einnehmen dürfen. Nach dem Commodity-Wettbewerb und dem Aufstieg der integrierten Energiekomplettanbieter, ist dies bereits der dritte Einschnitt in die bestehenden Kundenbeziehungen. Für Stadtwerke stellt sich damit keine Grundsatzfrage, sondern eine operative: Wie positionieren wir uns in diesem System?




