DDIM und Mittelstandsallianz diskutieren mit SPD-Generalsekretärin Barley

barley

Seit ihrer Gründung 2013 durch den Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) ist die DDIM Partner der Mittelstandsallianz. Bei den jährlich mehrfach stattfindenden politischen Terminen setzt sich die DDIM insbesondere für die Verbesserung der arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen von selbständigen Fach- und Führungskräften ein.

Am 23. November stand bei der Mittelstandsallianz ein Treffen mit der langjährigen SPD-Politikerin Dr. Katarina Barley auf der Agenda.

Dr. Katharina Barley und die Partner der Mittelstandsallianz diskutierten in der Parlamentarischen Gesellschaft wichtige politische Themen, die mittelständische Unternehmer unterschiedlichster Branchen und Selbständige gleichermaßen betreffen. Barley zeigte sich von der Themenvielfalt und der profunden Sachkenntnis der Partner der Mittelstandsallianz beeindruckt.

BVMW-Präsident Mario Ohoven gab zu Beginn einen Überblick über die Themen, die dem Mittelstand unter den Nägeln brennen. Die Partner gingen anschließend aus der jeweiligen Branche im Laufe des Gesprächs vertieft auf einige der Themen ein. Während die Agenda 2010 der SPD lobend von Herrn Ohoven erwähnt wurde, gab es Kritik zu einigen Initiativen der Bundesregierung, wie z.B. dem Mindestlohn und dem Entgeltgleichheitsgesetz.

Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft war ein Schwerpunktthema des Gesprächs. Vom Händlerbund wurde die Initiative zum Grünbuch „Digitale Plattformen“ positiv kommentiert. Florian Seikel, Hauptgeschäftsführer des Händlerbundes, forderte, dass Marktüberwachungsbehörden gestärkt werden, um die wettbewerbswidrige Vertriebsbeschränkungen und Plattformverbote zu unterbinden. Der mittel-ständische Online-Handel braucht faire und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen.

Vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und demografischem  Wandel  thematisierte die Vorstandsvorsitzende der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management (DDIM), Dr. Marei Strack, die Praxis des Statusfeststellungsverfahrens der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Beurteilung selbstständiger Tätigkeiten. Im Hinblick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren forderte sie, die Arbeit von hochqualifizierten Selbständigen nicht noch schwieriger zu gestalten und dabei auch das Statusfeststellungsverfahren zu modernisieren. Denn die unkalkulierbare und nicht mehr zeitgemäße Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verunsichert Selbständige und behindert deren Auftraggeber.

Die Vorsitzende sprach sich für den Aufbau einer Interessenvertretung für Selbstständige aus, nicht zuletzt auch als Ansprechpartner für die Politik. Dies gilt insbesondere auch für die Gesetzesfolgeabschätzung des aktuellen Gesetzesentwurfs, z. B. bei hochqualifizierten Selbständigen. Barley berichtete von kritischen Fragen zur Handhabung der aktuellen Rechtslage z. B. bei  Selbständigen oder Wissensarbeitern aus ihrem eigenen Wahlkreis und bat um praktikable Lösungsvorschläge. Strack erinnerte in diesem Zusammenhang an die schon vor zwei Jahren mit Bundesarbeitsministerin Nahles diskutierte Idee einer Freistellungsgrenze für Statusfeststellungsverfahren. Selbständige mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze, z. B. in Höhe von der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung, gelten demnach als nicht schutzbedürftig und sind vom Statusfeststellungsverfahren ausgenommen.