Erster großer Erfolg: Nahles verzichtet auf praxisfremde Kriterien

Erster großer Erfolg: Nahles verzichtet auf praxisfremde Kriterien

Die Protestwelle war gewaltig. Und hat erste Wirkung gezeigt! Jetzt heißt es: Dran bleiben!
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am Donnerstag letzter Woche auf den massiven Druck aus Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und von uns Verbänden reagiert und einen neuen Vorschlag zum § 611a BGB vorgelegt. Darin wird eine zentrale Forderung im Grundsatz erfüllt: Der Katalog mit praxisfremden und undurchführbaren Negativkriterien ist im neuen Entwurf nicht mehr enthalten.

Die bundesweite Kampagne „Experten-Arbeit retten“ an der wir als assoziierter Partner intensiv und maßgeblich mitgearbeitet haben – und dies auch weiterhin tun – ist bereits jetzt ein großer Erfolg. Die mit unserer Unterstützung initiierte Protestwelle war gewaltig und hat große Wirkung gezeigt. In nur drei Tagen wurden über 120.000 persönliche Protest-Mails von Betroffenen über die Kampagnen-Webseite www.experten-arbeit-retten.de an Mitglieder des Deutschen Bundestags versendet, dazu kommen noch tausende Briefe per Post. Vielen Dank für Ihre Beteiligung – das Ergebnis ist fantastisch!

Erstmals hatten sich selbständige Experten und Interim Manager aus allen Bereichen – unter Führung der Allianz für selbstständige Wissensarbeit (ADESW) – zum Protest vereint. Gemeinsam haben wir mit diesem ersten Schritt der Politik eindrucksvoll gezeigt: Ihr könnt nicht einfach über die Köpfe der Experten und Interim Manager hinweg entscheiden. Dennoch haben wir nur ein wichtiges Etappenziel erreicht! Die Kampagne wird und muss weitergehen, denn auch dieser verbesserte Entwurf zum § 611a BGB reicht nicht aus: Wir benötigen „echte“ Rechtssicherheit für uns und für die Unternehmen, die uns beauftragen!

Deshalb fordern wir von der Politik:

  1. Einen Positivkatalog, der auch juristischen Laien bereits bei Vertragsschluss die Unterscheidung zwischen Festanstellung und Selbständigkeit ermöglicht. Wer gut und fair bezahlt wird und für sein Alter vorsorgt, ist zudem nicht schutzbedürftig!
  2. Eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch einen Schnell-Bescheid als Ersatz für das aktuelle Statusfeststellungsverfahren (Deutsche Rentenversicherung). Dies muss auch durch effektive Rechtsbehelfs- und Schlichtungsmechanismen flankiert werden.
  3. Eine Förderung und Unterstützung derjenigen, die aus Überzeugung selbständig sind und es auch bleiben wollen.

Sie sehen: Wir sind stand heute „nur“ zurück am Ausgangspunkt und das ist keine rechtssichere und zukunftsfähige Basis für einen modernen und zukunftsfähigen Dienstleistungs- und Arbeitsmarkt.
Zudem kündigte der DGB in mehreren Medien bereits Widerstand an. Die selbständigen Experten müssen deshalb gerade jetzt mit aller Kraft weiter für ihre unternehmerische Freiheit kämpfen.

Die Kampagne gilt schon heute als die erfolgreichste politische Kampagne der letzten Jahre in Berlin.
Engagieren auch Sie sich jetzt, um für Ihre Selbstständigkeit einzutreten!

Wie?

  1. Versenden Sie über www.experten-arbeit-retten.de einen personalisierten Aufruf für rechtssichere Selbstständigkeit in der aktuellen Fassung an Ihren Wahlkreisabgeordneten im Bundestag. Das geht ganz einfach per Klick! Der Text wurde angepasst und wir beziehen uns nun mit unseren Forderungen auf den zweiten, aktuellen Referentenentwurf.www.experten-arbeit-retten.de
  2. Teilen Sie die Kampagneninhalte mit befreundeten oder bekannten Selbstständigen – gerne durch Weiterleitung dieser E-Mail oder durch Postings in den Sozialen Medien.

Hashtag: #ExpertenArbeitRetten

Es geht um Ihre Zukunft und Ihren Status als selbstständiger Unternehmer. Werden Sie jetzt aktiv und erheben Sie mit uns Ihre Stimme, denn wir setzen uns gemeinsam mit Ihnen für ein zukunftsfähiges und rechtssicheres Erwerbsmodell der Interim Manager und hochqualifizierten Selbständigen ein.

370x262-pm1-bgffffff