Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland (FEFA)
Position beziehen – Lösungen bieten
Im Zusammenschluss mit anderen etablierten Berufs- und Unternehmerverbänden wurde im Sommer 2015 die Verbändeallianz FEFA, Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland, gegründet, dem die DDIM von Beginn an angehört.
Zu den Mitgliedern gehören u.a.:
- BDU (Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e. V.)
- bitkom
- BVAU (Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen)
- BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft e. V.)
- DBITS (Deutscher Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e. V. )
- VDMA
- VGSD (Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V.)
Aufgrund der im Koalitionsvertrag 2013 enthaltenen Forderung nach Eindämmung des Missbrauchs von Werkverträgen und Zeitarbeit wurde seit längerem mit einem Gesetzentwurf gerechnet, der dann auch Dienstverträge erfasst. Die Mitglieder des FEFA haben daher bereits seit Mitte 2015, also im Vorfeld des Referentenentwurfs, ihre politischen Positionen zusammengestellt und mögliche Lösungen erarbeitet. Nur so war es möglich, kurzfristig nach Vorlage des Referentenentwurfs mit den richtigen politischen Ansprechpartnern in einen konstruktiven Dialog zu treten.
Rechtsdiskussion an der Humboldt Universität
Als erste öffentliche Aktion hat die FEFA am 3. Dezember 2015 den Diskussionsabend „Rechtsmissbrauch bei Werkverträgen: Was braucht es an Gesetzgebung“ an der Humboldt-Universität in Berlin initiiert.
Im Rahmen der Veranstaltung nahmen Vertreter aus der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und des DGB zum Referentenentwurf des BMAS Stellung. Dabei wurde zum wiederholten Male deutlich, dass im politischen Dialog die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgeber durch etablierte Interessensvertretung vertreten sind, die Selbständigen dagegen keine gemeinsame starke Stimme haben. Die Moderation der Veranstaltung lag bei Prof. Dr. Gregor Thüsing, Universität Bonn. Die DDIM wurde durch Dr. Marei Strack vertreten. Zum Abschluss der Veranstaltung wurde das gemeinsame Positionspapier der Verbände vorgestellt.
Ergänzend wurde das gemeinsame Positionspapier am 10. Dezember an ausgewählte Entscheidungsträger, an Politiker der Regierungsparteien, an die zuständigen Ministerien (BMAS und BMWi) und ans Bundeskanzleramt versendet.
Neben fundierter Kritik am Gesetzentwurf und dessen handwerklicher Ausführung enthält es vor allem Lösungsvorschläge in Form einfacher Maßnahmen anstelle eines komplexen Regulierungspaketes. Darunter auch den Vorschlag einer Bemessungsgrenze, der auch im DDIM-Positionspapier enthalten ist und von der DDIM bereits im November 2014 bei einem Gespräch der Mittelstandsallianz bei Arbeitsministerin Nahles vorgetragen wurde.
Die Kernpunkte des FEFA-Positionspapiers sind:
- Durchführung von Belastungstests der neuen Kriterien durch Experten aus Verbänden , Unternehmen und öffentlichen Stellen.
- Entwurf und Bereitstellung von Musterverträgen
- Erstellung einer ggf. branchenspezifischen Positivliste
- Erarbeitung von Bemessungskriterien/Einkommenskriterien zur Abgrenzung von nicht schutzbedürftigen Selbständigen
- Einrichtung einer Ombudsstelle zur Klärung offener Fragen zu Werk- und Dienstverträgen in der betrieblichen Praxis
- Erarbeitung zeitgemäßer Leitfäden für DRV und Zoll durch Berufs- und Branchenverbände
Zur weiteren Vorgehensweise wird gefordert, auf die Expertise von Berufs- und Branchenverbänden, Markt-Experten, Selbständigen und anderen betroffener Gruppen zurückzugreifen, um machbare und zukunftsweisende Lösungen zu erarbeiten.