Ihre Mitgliedschaft
Um DDIM Mitglied zu werden, füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag aus und lassen uns diesen zusammen mit Ihrem Lebenslauf und Ihrem Managerprofil (optional) zukommen.
Bitte beachten Sie unsere Anforderungen an einen Lebenslauf.
Abschließend: Sie haben den DDIM Ehrenkodex (Link) gelesen und erkennen diesen mit Ihrem Antrag an. Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft zeigen Sie sich den Zielen der DDIM verbunden und respektieren die Satzung (Link) sowie die ordnungsgemäß beschlossenen Geschäftsordnungen. Die endgültige Entscheidung über Ihre Aufnahme liegt bei der DDIM.
Der Jahresbeitrag für Mitglieder beläuft sich auf 600,- € und wird bei unterjährigem Eintritt anteilig berechnet. Voraussetzung ist die Teilnahme am Lastschrifteneinzug, wofür eine Einzugsermächtigung benötigt wird. Ohne die Teilnahme am Lastschrifteneinzug beläuft sich der Jahresbeitrag auf 660,- €.
Anforderungen an einen Lebenslauf
Um Rückfragen zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass folgende vier Aspekte berücksichtigt sind bzw. eindeutig aus Ihrem Lebenslauf hervorgehen und entsprechend gekennzeichnet sind:
- In Ihrem Lebenslauf ist Ihre akademische Ausbildung bzw. ein vergleichbarer Abschluss aufgeführt.
- Im Lebenslauf ist klar zu erkennen, dass Sie über mindestens fünf Jahre Erfahrung auf der ersten und/oder zweiten Führungsebene (dritte Ebene abhängig von der Unternehmensgröße) mit Übernahme von Führungs- und/oder Ergebnisverantwortung verfügen.
- Sowohl Ihre Festanstellungen als auch Ihre Interim Management-Mandate enthalten jeweils Angaben über die Laufzeit, die Position und die Aufgabenstellung. Weiterhin ist die Benennung des Unternehmens bei den Festanstellungen zwingend erforderlich, bei den Interim Management-Mandaten wünschenswert.
- Es ist klar erkennbar, dass Sie bereits mindestens sechs Monate freiberuflich bzw. selbständig als Interim Manager aktiv im Mandat sind / waren. Die Interim Management-Mandate sind als solche deutlich erkennbar und im Lebenslauf entsprechend aufgelistet.
In Ausnahmefällen ist eine Aufnahme auch ohne Interim Management-Mandate möglich. Dies ist dann der Fall, wenn Sie sich nicht mehr in der Festanstellung befinden und bereits freiberuflich bzw. selbständig als Interim Manager agieren (nicht mehr in Festanstellung, aber noch ohne Mandat). Ihren Festanstellungspositionen muss dann eindeutig zu entnehmen sein, dass Sie dort Aufgaben übernommen haben, die mit denen eines Interim Managers vergleichbar sind.